Besondere Kennzeichen, die für die Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland vorgesehen sind, lassen sich ebenfalls beantragen. Diese Kennzeichen, die für den Export bestimmt sind und daher oft das "E" für Export tragen, differenzieren sich von den Kennzeichen, die für Händler ausgegeben werden. Sie zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie keine roten Ränder besitzen. Es ist zu beachten, dass der Gebrauch der Exportkennzeichen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Export von Fahrzeugen gestattet ist.