Sobald Sie sich abgemeldet haben, ist es Ihnen untersagt, das Auto auf öffentlichen Straßen zu fahren. Allerdings dürfen Sie es behalten, wenn es privat auf Ihrem Grundstück abgestellt ist und nicht öffentlich zugänglich ist. Falls Sie das Auto verkaufen, müssen Sie den potenziellen Käufer darauf hinweisen, dass es nicht mehr angemeldet ist.